Wissenwertes über Immobilien!


Eine Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör.

Juristisch und ökonomisch gesehen ist es unbewegliches Sachgut, woher sich auch das Wort Immobilie ableitet:

Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern


Wegen ihrer Unbeweglichkeit. unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter.

Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge:

  • einen notariell beurkundeten Kaufvertrag,
  • die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung, in Österreich Aufsandungserklärung)
  • und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.

Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist.
Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft und vom Hebesatz (Prozentsatz) ab.
Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren auch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.
Sämtliche Kaufnebenkosten sind in der Nebenkostenaufstellung ersichtlich